Steuerstrafrecht 

von Neubeck I Müller Rechtsanwälte verteidigen Einzelpersonen in Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht in allen Verfahrenslagen. In diesen Bereichen greifen wir auf prozessuale Kenntnisse, taktische Fähigkeiten und ein bewährtes Netzwerk zurück. In allen Phasen des Straf- und Bußgeldverfahrens, von der Durchsuchung bis zur Revision, begleiten wir unsere Mandanten. Neben Individualpersonen vertreten die Partnerinnen auch Unternehmen in anhängigen Strafverfahren. Hierbei beraten wir auch präventiv, um mögliche Ermittlungen gegen das Unternehmen zu vermeiden. 

Sowohl die Betreuung in einem Strafverfahren im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts als auch im Bereich des Steuerstrafrechts erfordert tiefgehende Kenntnisse in den Nebengebieten, wie beispielsweise im Gesellschaftsrecht, Schwarzarbeitsgesetz und Steuerrecht. Wir haben bei der Ausgestaltung einer effektiven Strafverteidigung in diesen Gebieten ebenso die außerstrafrechtlichen Risiken im Blick. Darüber hinaus beraten wir auch bei der Erstattung einer Selbstanzeige. Denn § 371 AO eröffnet damit eine Möglichkeit, steuerliche Fehler oder Vergehen im Rahmen einer solchen Selbstanzeige zu korrigieren und eine drohende Strafverfolgung abzuwenden. Hierbei gibt es jedoch Besonderheiten zu beachten – die strafbefreiende Wirkung ist kein Selbstläufer. Eine Selbstanzeige hat vollständig, rechtzeitig und formal richtig zu sein, damit eine strafbefreiende Wirkung eintritt. Andernfalls kann die Selbstanzeige unwirksam bleiben. Wir stehen Ihnen in dieser Situation zur Seite und beraten Sie umfassend und bereiten die Selbstanzeige professionell mit unseren Mandanten vor. 

Allgemeine Vermögensdelikte

Vermögensdelikte zählen zu den häufigsten Straftaten im Wirtschaftsstraf- und Steuerstrafecht. Erfasst sind eine Vielzahl von Straftaten, die das Vermögen einer Person oder eines Unternehmens rechtswidrig schädigen. Darunter gehören vor allem der Betrug, Diebstahl, die Unterschlagung, Untreue sowie wirtschaftsbezogene Straftaten wie Insolvenzdelikte oder Kapitalanlagebetrug. 

Ein Vorwurf wegen eines Vermögensdelikts kann schwerwiegende Folgen haben. Wir stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung und Fachwissen in diesem Bereich zur Seite. Eine fundierte Analyse und kritische Prüfung der Sachlage ist der Grundstein einer effektiven Verteidigung.

Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht umfasst Vorwürfe, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen und als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Arbeitsstrafrechtliche Verstöße können für Arbeitgeber und Unternehmer weitreichende Konsequenzen haben – sowohl strafrechtlich als auch wirtschaftlich. Neben möglichen strafrechtlichen Verurteilungen, ist im Blick zu haben, die Haftung der Geschäftsführung, die zivilrechtliche Komponente in Form von Rückforderungen, Nachzahlungen oder Schadensersatzforderungen und Berufs- oder Gewerbeverbote durch die Behörde. 

Lassen Sie sich präventiv durch uns beraten. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben, in internen Untersuchungen und bei der Verteidigung in einem Strafverfahren. 

Bilanzstrafrecht

Das Bilanzstrafrecht richtet sich insbesondere an Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfer, die für die Richtigkeit und Transparenz der Unternehmensfinanzen verantwortlich sind. So sollen Gläubiger, Investoren und Geschäftspartner geschützt und die Markt- und Wirtschaftsordnung gesichert werden. Das Bilanzstrafrecht ist eine Nische des Wirtschaftsstrafrechts und bezeichnet als Oberbegriff verschiedene strafbare Verstöße gegen kaufmännische Dokumentationspflichten, insbesondere die Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung von Handelsbüchern und die Pflicht, Handelsbilanzen rechtzeitig und wahrheitsgemäß aufzustellen. Die wichtigsten Strafvorschriften sind §§ 283, 283 b StGB und §§ 331 ff. HGB.

Von Neubeck I Müller Rechtsanwälte beraten Unternehmen präventiv oder verteidigen Verantwortliche im Strafverfahren. Wir greifen auf unsere langjährige Erfahrung zurück und wissen, wie komplexe Sachverhalte überzeugend darzulegen sind und frühzeitig auf das Verfahren Einfluss zu nehmen ist. 

Geldwäschestrafrecht

Geldwäsche im Sinne des Strafrechts bedeutet, dass Gelder oder andere Vermögenswerte, die aus einer Straftat stammen, in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden, sodass ihre kriminelle Herkunft nicht mehr erkennbar ist. Zentrale Vorschrift ist § 261 StGB. Seit einer Gesetzänderung in 2021 reicht es nunmehr aus, dass das Geld aus irgendeiner rechtswidrigen Tat stammt. Dies hat zur Folge, dass Geldwäsche inzwischen ein sehr weitreichendes Strafbarkeitsrisiko birgt. Nicht zuletzt hat sich das Geldwäschestrafrecht durch die Digitalisierung und Cybercrime verschärft. Auch betrügerische Online-Aktivitäten (Onlinebetrug und Phishing) haben die Verschärfung der gesetzlichen Maßnahmen wie die Einführung der „Financial Intelligence Units“ (FIU), des Transparenzregisters und Meldepflicht von Banken verdächtiger Finanzbewegungen zur Folge.

Insolvenzstrafrecht 

In wirtschaftlichen Krisenzeiten kann schnell der Vorwurf eines insolvenzstrafrechtlichen Vorgehens im Raum stehen – sei es Insolvenzverschleppung, Bankrott oder Gläubigerbegünstigung. Häufig beginnt ein Ermittlungsverfahren im Insolvenzstrafrecht mit einer Hausdurchsuchung oder einer Arrestierung des Kontos. Gerade dann kommt es auf eine schnelle und strategische Verteidigung an. Wir wissen worauf es jetzt ankommt: Frühzeitige Beratung, präzise Analyse der Vorwürfe und Kommunikation mit den Behörden sowie der Einblick in das Unternehmen. 

Kapitalmarktstrafrecht

Kapitalmärkte spielen in der Wirtschaft eine zentrale Rolle. Für Unternehmen, Investoren und Finanzakteure gelten auf dem Kapitalmarkt strenge Regeln, hohe Compliance-Anforderungen und ein hohes strafrechtliches Risiko. In Deutschland gibt es kein einheitliches Gesetz, in dem das gesamte Kapitalmarktrecht kodifiziert ist. Vielmehr ist das Kapitalmarktrecht in verschiedenen europäischen Rechtsakten (z.B. MAR-Verordnung) und Gesetzen (z.B. WpHG) geregelt. Deshalb sind Kapitalmarktverstöße äußerst komplex, was eine intensive Auseinandersetzung mit nationalem und europäischem Recht erfordert. Unsere Verteidigung im Kapitalmarktstrafrecht vereint tiefgehende Kenntnisse im Strafrecht, Finanz- und Kapitalmarktrecht sowie im Wirtschafts- und Unternehmensrecht. Strafverfahren im Kapitalmarktstrafrecht werden nicht selten von spezialisierten Abteilungen der BaFin, Schwerpunktstaatsanwaltschaft und internationalen Finanzaufsichtsbehörden geführt. Daher sollten auch Sie eine Spezialistin in Ihrem Verfahren beauftragen. 

Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrecht

Wer als Unternehmer, Exporteur, Importeur, Logistikunternehmer oder Spediteur tätig ist und internationale Handelsgeschäfte durchführt, hat das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht in besonderem Maß zu berücksichtigen. Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht schützt den nationalen wie internationalen Handelsverkehr und sanktioniert Verstöße gegen Exportkontrollen, Embargos und Steuerverluste durch Zollhinterziehung. Ein Verfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Zoll- oder Außenwirtschaftsrecht sind regelmäßig grenzüberschreitend und hochkomplex. Vorsicht ist besser als Nachsicht – insofern beraten wir Sie auch bei der Implementierung von Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Verstöße. 

Zeugenbeistand

Sie sind als Zeuge in einem Strafprozess geladen? Wir begleiten Sie gerne und achten akribisch darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Befürchten Sie nachteilige Konsequenzen wegen Ihrer Aussage? Auch hier begleiten wir Sie gerne durch Ihre Aussage und intervenieren, wenn es notwendig ist.