Als Beamter stehen Sie in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat mit klaren Rechten, aber auch weitreichenden Pflichten. Ein Fehverhalten, ein strafrechtlicher Vorwurf oder ein bloßer Verdacht kann disziplinarrechtliche Folgen nach sich ziehen - bis hin zur Entfernung aus dem Dienst oder dem Verlust von Versorgungsansprüchen. Das Disziplinarrecht ist ein spezieller Teil des Beamtenrechts. Es greift immer dann, wenn der Verdacht besteht, Sie als Beamter haben gegen dienstliche Pflichten verstoßen. Im Rahmen des Disziplinarverfahrens wird geprüft, ob eine Sanktion zu verhängen ist.
Ein Disziplinarverfahren kann eingeleitet werden bei einem dienstlichen Fehlverhalten oder auch bei außerdienstlichem Verhalten – etwa bei strafrechtlichen Ermittlungen.
Wir vertreten und beraten unsere Mandanten, die Beamten, Führungskräfte im öffentlichen Dienst oder andere Angehörige des öffentlichen Sektors sind, in allen Fragen des Disziplinarrechts – sowohl im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen, als auch bei dienstrechtlichen Konflikten. Disziplinarverfahren greifen tief in die berufliche und persönliche Lebenssituation ein. Deshalb setzen wir auf eine persönliche, diskrete und rechtlich fundierte Beratung und haben dabei stets Ihre Zukunft im öffentlichen Dienst im Blick.