Rechtsanwältin Melanie Freiin von Neubeck blickt auf eine langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung und Beratung im Strafrecht zurück und ist Fachanwältin für Strafrecht. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt seit ihrer Zulassung in 2010 im Straf- und Strafprozessrecht. Hier war Rechtsanwältin Melanie Freiin von Neubeck seit Beginn an in eigener Kanzlei tätig, zuletzt bei Stirnweiss | Brenner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB.
Mit fundierter Expertise und langjähriger Berufserfahrung verteidigt und berät Rechtsanwältin Melanie Freiin von Neubeck bundesweit vor allen Behörden. In den vergangenen Jahren, insbesondere seit ihrer Berufung als Vertrauensanwältin für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz für diverse Ministerien des Landes Baden-Württemberg sowie für Privatunternehmen liegt ihr Schwerpunkt u.a. im Sexualstrafrecht. In ihrer Funktion als Vertrauensanwältin gibt Rechtsanwältin Melanie Freiin von Neubeck zudem regelmäßig Schulungen u.a. für Führungskräfte im Bereich der Aufklärung rund um Fragen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und entwickelt darüber hinaus für Unternehmen Schutzkonzepte mit Fokus auf den Umgang von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Frau Rechtsanwältin Melanie Freiin von Neubeck ist als externe Ombudsstelle für das Unternehmen TTS GmbH & Co. KG tätig. In dieser Funktion nimmt sie vertraulich Hinweise auf mögliche rechtliche oder regelwidrige Verstöße entgegen.
Als unabhängige und neutrale Ansprechpartnerin prüft sie Meldungen mit juristischer Sorgfalt und unter Wahrung der Vertraulichkeit. Hinweisgebende Personen können sich anonym oder namentlich an sie wenden. Ziel ist eine sachliche Aufklärung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen aller Beteiligten.
Rechtsanwältin Melanie Freiin von Neubeck berät ihre Mandanten auf Deutsch und Englisch. Ehrenamtlich ist sie seit dem Jahr 2021 1. Vorstandsvorsitzende des Pflichtverteidigerbüros e.V. mit Sitz in Stuttgart.